Das Themenfeld „Flucht und Behinderung“ ist seit 2022 erstmalig mit einem expliziten Bearbeitungsauftrag im Kontext des bundesweiten Förderprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten versehen: Laut Förderrichtlinie[1] des Programms „WIR − Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), Förderperiode 2021 bis 2027, sollen die Netzwerke bei der Durchführung des Programms WIR auch Personen mit Beeinträchtigungen bzw. mit einer Behinderung berücksichtigen und passgenaue Maßnahmen entwickeln und umsetzen sowie zur Sensibilisierung für eine vermehrte Teilhabe beitragen. So lautet der entsprechende Abschnitt im Kapitel 6 „Sonstige Zuwendungsbestimmungen“:
Barrieren der Teilhabe sollen abgebaut und die Barrierefreiheit sowie Inklusion gefördert werden. In diesem Zusammenhang muss zudem gemäß Artikel 15 in Verbindung mit Anhang III VO (EU) 2021/1060 das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) in Übereinstimmung mit dem Beschluss 2010/48/EG des Rates eingehalten und geachtet werden. Entsprechend Artikel 8 Absatz 1 VO (EU) 2021/1057 sowie Artikel 9 Absatz 1 VO (EU) 2021/1060 darf bei der Programmplanung und -umsetzung die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) und das damit verbundene Ziel, die fundamentalen Rechte der EU-Bürgerinnen und Bürger zu sichern, nicht verletzt werden.[2]
In unserer Projektkonzeptionierung von NIFA plus haben wir daher das Thema "Flucht und Inklusion" von Anfang an als Entwicklungsthema definiert und auf struktureller Ebene verankert. Ziel war und ist, perspektivisch Geflüchtete mit Behinderung (noch) besser beraten und begleiten zu können und daher unsere Expertise und unsere Netzwerke diesbezüglich im Rahmen von NIFA plus weiter auszubauen.
Warum Teams in der Flüchtlingsarbeit an der Schnittstelle von Flucht und Behinderung fortbilden?
Schätzungsweise zehn bis fünfzehn Prozent aller Geflüchteten sind Geflüchtete mit Behinderungen. Bei ihrer Aufnahme und Integration sind sie in Deutschland mit hohen Barrieren konfrontiert. Die Definition von Behinderung ist grundlegend, um das Rehabilitationsrecht vollständig zu verstehen. Laut Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) liegt eine Behinderung vor, wenn eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate wesentlich erschwert oder verhindert.
Diese Definition lenkt den Fokus auf die entscheidende Frage: Nicht "Was hat die Person?", sondern "Welche Aspekte der gleichberechtigten Teilhabe sind dieser Person durch die Beeinträchtigung verwehrt?". Genau hier setzen Sozialleistungen an. Sie sollen nicht nur Teilhabe ermöglichen und Selbstbestimmung fördern, sondern auch Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken. Doch gerade im Kontext von Flucht ist es komplex, die Rechte, Fördermöglichkeiten und Leistungen für Menschen mit Behinderung zu kennen und anzuwenden. Dies ist oft ein zusätzlicher Themenkomplex, der zu den ohnehin herausfordernden Fragen des Aufenthaltsrechts, des Arbeitsmarktzugangs und der Wohnraumbeschaffung hinzukommt. Da Berater*innen in der Flüchtlingsarbeit oft an der Grenze ihrer emotionalen und zeitlichen Kapazitäten arbeiten, braucht es eine niederschwellige, stufenweise Annäherung an diese Thematik.
Eine zentrale Erkenntnis dabei war: Der Einsatz für die Teilhabe geflüchteter Menschen und das Engagement für bessere strukturelle Rahmenbedingungen untrennbar mit der Situation von Menschen mit Behinderung verbunden ist. Im Gegenteil: Verbesserte Teilhabechancen für die eine Gruppe bedeuten auch Fortschritte für die andere. Deshalb müssen wir Flucht und Behinderung gemeinsam denken – und bestehende Barrieren konsequent abbauen. Ein zentrales Problem liegt darin, dass die Migrations- und Flüchtlingshilfe sowie die Behindertenhilfe oft in getrennten Strukturen arbeiten, obwohl ihre Themen eng miteinander verflochten sind. Gerade der Zugang zu Leistungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung hängt sowohl vom Aufenthalts- als auch vom Rehabilitationsrecht ab – und erfordert daher fundiertes Wissen in beiden Bereichen.
Verzahnung flucht- und behindertenspezifischer Expertise
Unser Hauptanliegen in NIFA plus war es daher, zusätzliches Wissen über die Lebenslagen und die Hilfssysteme geflüchteter Menschen, die mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben zu erlangen. Diese Gruppe wird in der öffentlichen Debatte oft übersehen, obwohl sie mit besonders großen Herausforderungen konfrontiert ist. Unser Ziel war es, uns sicherer in der Beratung zu fühlen – sei es in Fragen der Bildung, der beruflichen Teilhabe oder des Zugangs zu sozialen Leistungen. Dazu wollten wir feste Ansprechpersonen im Team etablieren, die kontinuierlich Wissen zu den Themenbereichen an der Schnittstelle vertiefen. Und natürlich ging es uns auch darum, uns mit den richtigen Ansprechpersonen in der Region zu vernetzen. Viele Institutionen haben bisher kaum Erfahrung mit der Zielgruppe Geflüchtete mit Behinderung. Die Mitarbeitenden sind häufig überfordert, weil es an etablierten Strukturen und Fachwissen fehlt. Gleichzeitig sind die Kenntnisse über Sozialleistungsansprüche bei vielen Stellen lückenhaft – was den Zugang zu notwendigen Hilfen weiter behindert. Diese Herausforderungen zeigen, wie dringend es klare Konzepte, bessere Vernetzung und gezielte Schulungen braucht, um geflüchtete Menschen mit Behinderung angemessen zu unterstützen.
Unter der Koordination der Fachberatungsstelle NIFA plus haben wir für das Gesamtteam eine interne Qualifizierung bestehend aus fünf Modulen organisiert. Die Module wurden im Rahmen von kollegialer Beratung mit Kooperationspartner*innen aus dem Bereich Inklusion konzipiert, abgestimmt und überprüft. Bis Projektende sollen Ansprechpersonen für das Thema Inklusion und Antidiskriminierung in NIFA plus etabliert werden.
Welche Rolle haben Kooperationen gespielt?
Unser Projekt bringt Kompetenzen an der Schnittstelle von Flucht und Behinderung ein, doch da an dieser Schnittstelle bislang keine systematische Expertise entwickelt wurde, waren wir auf die Zusammenarbeit mit anderen Akteur*innen angewiesen. Für die Konzipierung und die Durchführung der internen Qualifizierung war die Unterstützung unserer Kooperationspartner*innen in diesem Bereich entscheidend:
- Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Handicap International - Crossroads
- Paritätischer Landesverband
- Regionaldirektion Baden-Württemberg
- Inklusionsbeauftragter der Stadt Pforzheim
Mit dem Paritätischen Landesverband im Fachbereich Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion, den Kolleg*innen von Crossroad als Teil von HI Handicap International e.V. in Berlin, der Selbstvertretungsgruppe „NOW! Nicht Ohne das Wir“, dem Inklusionsbeauftragten der Stadt Pforzheim sowie unseren Kooperationspartner*innen bei der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit und einzelnen Mitarbeitenden aus lokalen Arbeitsagenturen wäre die Bündelung von Wissen nicht möglich gewesen.
Welche Themen wurden behandelt?
In unserer internen Qualifizierungsreihe haben wir zentrale Themen an der Schnittstelle von Flucht und Behinderung bearbeitet. Hier ein ausführlicher Überblick:
- Grundlagen der Eingliederungshilfe mit dem Fachbereich Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion des Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg
- Barrierefreiheit und Inklusion mit dem Inklusionsbeauftragte der Stadt Pforzheim
- Berufliche Rehabilitation mit Referent*innen der Bundesagentur für Arbeit (Rehabilitationsteam) und der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
- Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung mit einer Fachexpertin und Juristin aus den WIR-Netzwerke zu diesem Bereich
- Interne Praxisreflexion im Rahmen des regelmäßigen NIFA plus-Fachaustauschs „Flucht und Inklusion“
Durch diese Qualifizierungsreihe haben wir nicht nur unser Wissen vertieft, sondern auch konkrete Werkzeuge für die Beratungspraxis erhalten. Dies ermöglicht uns, geflüchtete Menschen mit Behinderung noch gezielter zu unterstützen und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Wie geht es weiter?
NIFA plus verfolgt das Ziel, sich im Themenfeld Flucht und Behinderung kontinuierlich weiterzuentwickeln – fachlich wie praktisch. Durch Gremienarbeit, Kooperationen und gezielte Vernetzung wollen wir bestehende Strukturen besser nutzen, neue Impulse setzen und idealerweise erste erfolgreiche Vermittlungen von Geflüchteten mit Behinderung in Ausbildung oder Arbeit dokumentieren.
Konkret bedeutet das für uns:
- Vernetzung vertiefen: Wir wollen unsere Expertise im Bereich Flucht gezielt in die Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus dem Reha-Bereich einbringen – insbesondere mit EUTBs, Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten. Dafür bieten wir unter anderem eine bundesweit einheitliche Schulung für Fachkräfte aus Inklusions- und Rehabilitationsstrukturen an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Überregionale Fachberatungsstelle NIFA plus für Multiplikator*innen und Arbeitgebende | NIFA Plus
- Austausch fördern: In unserem regelmäßigen NIFA plus-Fachaustausch „Flucht und Inklusion“ werden wir auch künftig Praxiserfahrungen, Herausforderungen und Erfolge gemeinsam reflektieren und weiterentwickeln.
- Strukturen nachhaltig verankern: Bis zum Projektende werden in unserem Team feste Ansprechpersonen für die Themen Inklusion und Antidiskriminierung etabliert. Diese erfahrenen Fachkräfte (2–3 Personen) übernehmen als Multiplikator*innen und fachliche Ansprechpartner*innen eine Schlüsselrolle: Sie begleiten neue Kolleg*innen, unterstützen in komplexen Beratungsfällen und tragen die Projektziele aktiv in die Teilprojekte weiter.
NIFA plus hat das Themenfeld „Flucht und Behinderung“ systematisch in seine Projektstruktur integriert. Die im Rahmen der internen Qualifizierung gewonnenen Erkenntnisse sollen zukünftig auch anderen Akteur*innen zur Verfügung gestellt werden. Die bislang häufig getrennt behandelten Bereiche Flucht und Behinderung lassen sich durch gezielte Vernetzung und gemeinsame Lernprozesse stärker verzahnen. Der Weg zu mehr Inklusion erfordert koordinierte Ansätze, ein gemeinsames Verständnis über bestehende Herausforderungen sowie das Ziel, Teilhabe zu Arbeit und Bildung unabhängig von Herkunft oder Beeinträchtigung strukturell zu ermöglichen.
[1] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 „WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“. vom: 19.04.2022. https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?10 [Zugriff 17.12.2022]
[2] Ebd.