Frau und Mann lesen von einer Mappe

Kooperation mit der Beratungsstelle "mira – Mit Recht bei der Arbeit!" heute wichtiger denn je

04.05.2026

 

In der Beratung von NIFA plus begegnen wir immer wieder ähnlichen Situationen: Eine Klientin oder ein Klient hat eine Arbeitsstelle gefunden oder eine Ausbildung begonnen. Das ist oft das Ergebnis eines langen und mühsamen Prozesses. Häufig mussten im Ausland erworbene Abschlüsse anerkannt, zahlreiche Bewerbungen geschrieben und nicht selten Arbeitserlaubnisse beantragt werden. Umso größer ist die Freude, wenn dieser Meilenstein erreicht ist. Für viele Geflüchtete bedeutet dies ein erstes echtes Gefühl von Teilhabe.

Doch die Arbeitswelt ist insbesondere in Deutschland komplex, wo sie stark durch gesetzliche Regelungen, Pflichten und formale Abläufe geprägt ist. Nicht selten kommt es zu Problemen im Arbeitsverhältnis, im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung. Für viele stellt sich dann die Frage: Beginnt nun alles wieder von vorn?

Seit Projektbeginn arbeiten „NIFA plus – Netzwerk zur beruflichen Teilhabe von Geflüchteten“ und „mira – Mit Recht bei der Arbeit!“ eng zusammen. Am NIFA plus-Standort Pforzheim z.B. fand zuletzt im November 2025 organisiert von der GBE (Gesellschaft für Beschäftigung und berufliche Eingliederung mbH) die inzwischen jährliche Kooperationsveranstaltung mit der Beratungsstelle mira. Eine Mitarbeiterin von mira informierte in diesen Rahmen in einfacher Sprache zehn NIFA plus-Teilnehmende über wichtige Rechte und Pflichten, die sie auf dem Weg in Arbeit oder Ausbildung kennen sollten. 

Mit der Verschärfung der Migrationspolitik hat die Aufenthaltsverfestigung durch Arbeit und Ausbildung erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei NIFA plus erreichen uns regelmäßig Anfragen von Menschen, die eine Abschiebung befürchten, bereits erwerbstätig sind oder dringend eine Ausbildung aufnehmen möchten, um ihren Aufenthalt zu sichern. Angst, Zeitdruck und Unsicherheit schaffen dabei ein Umfeld, das Ausbeutung und rechtliche Risiken begünstigt. Nur wenn Geflüchtete ihre Rechte und Pflichten kennen, können stabile und faire Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Andernfalls drohen prekäre Arbeitsbedingungen mit negativen Folgen sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betriebe. Auch vor diesem Hintergrund ist die Zusammenarbeit mit mira heute wichtiger denn je.

Die Beratungsstelle „mira – Mit Recht bei der Arbeit!“ unterstützt Geflüchtete und Migrant*innen aus Drittstaaten kostenlos bei arbeitsrechtlichen Fragen, etwa zu Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüchen, Gehalt, Versicherung, Kündigung oder Arbeitszeiten. Ratsuchende, die sich an die mira-Beratungsstelle wenden, erhalten Informationen zu ihren arbeitsrechtlichen Anliegen. Die Ratsuchenden werden in Beratungsgesprächen über ihre Rechte aufgeklärt, ihnen werden Schriftstücke wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Bescheide erklärt, und mögliche Handlungsmöglichkeiten werden erläutert. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende, die bereits in Baden-Württemberg in einem Arbeitsverhältnis oder kurz vor der Aufnahme einer Beschäftigung stehen und eine präventive Beratung in Anspruch nehmen möchten. Dieses Angebot stellt eine wichtige und notwendige Ergänzung zur Beratung von NIFA plus dar.

Vor diesem Hintergrund haben NIFA plus und mira gemeinsam ein neues Schulungskonzept entwickelt: Am 26. Februar nahmen rund 90 haupt- und ehrenamtlich Engagierte am NIFA plus-Seminar „Aufenthaltsverfestigung durch Ausbildung und Arbeit“ in Kooperation mit „mira – Mit Recht bei der Arbeit!“ teil. Im ersten Teil erhielten die Teilnehmenden einen strukturierten Überblick über zentrale Wege aus der Duldung in einen gesicherten Aufenthalt – darunter Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung sowie Regelungen für gut integrierte Personen. Gemeinsam wurden Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen dieser Optionen erarbeitet.

Im zweiten Teil folgte ein praxisnaher Austausch mit der Beratungsstelle mira, in dem arbeitsrechtliche Fragen – etwa zu Verträgen, Probezeit oder Kündigung – vertieft wurden. Die Schulung verband fachlichen Input mit interaktiven Elementen und bot den Teilnehmenden zudem die Möglichkeit, vorab eigene Fragen einzubringen.

Aufgrund der hohen Nachfrage wird das Seminar am 21. Mai 2026 erneut angeboten. Es richtet sich an alle haupt- und ehrenamtlich Engagierten, die geflüchtete Menschen im Alltag begleiten und beraten. Besonders angesprochen sind Personen, die mit Geduldeten oder von Abschiebung bedrohten Menschen arbeiten, die eine Ausbildung oder Beschäftigung suchen und sich hierzu sowohl aufenthalts- als auch arbeitsrechtlich weiterbilden möchten.

Ziel der Schulung ist es, Helfer*innen zu befähigen, fundierte und verlässliche Informationen weiterzugeben und Geflüchtete kompetent auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung zu unterstützen.

Die Anmeldung ist bis zum 15. Mai über folgenden Link möglich: