Personen mit Duldung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Regel geschieht dies durch Arbeit, Ausbildung oder besondere Integrationsleistungen, in Verbindung mit weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Dieses Verfahren wird auch als „Spurwechsel“ bezeichnet.
Bereits im Vorprojekt NIFA wurden zuletzt im Jahr 2021 Zielgruppenflyer für Geflüchtete erstellt, die diese aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten verständlich erklären.
Hier finden Sie sowohl die alten Flyer (Stand 2021) als auch nach und nach die aktualisierten Fassungen (Stand 2024/2025), die in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und dem Netzwerk CHAI – Coaching. Hilfe. Arbeit. Integration überarbeitet wurden.